Dipl.-Ing. Karsten Miener · Bausachverständiger
Sachverstand fängt da an, wo die Literatur aufhört Karsten Miener©

An dieser Stelle finden Sie viel Wissenswertes zum Thema Bauen und Wohnen sowie wertvolle Informationen rund um die steuerliche Veranlagung Ihrer Immobilie. Der sehr spezielle und daher nur selten wo anders zu findende Inhalt wächst kontinuierlich. Es lohnt sich daher öfters einmal vorbeizuschauen. Vielleicht ist dann auch etwas für Sie dabei - der richtige Tipp zur rechten Zeit, eine Info mit Aha-Effekt, etwas was Ihnen hilft Kosten zu sparen, Fehler zu vermeiden, Ihnen im Fall der Fälle einmal aus der Patsche hilft, oder für einen kleinen unerwarteten Geldregen in Form einer Steuererstattung sorgt.


WIE HOCH IST IHR ZUSCHUSS FÜR ÖL, FLÜSSIGGAS ODER PELLETS?

Ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal gezahlt haben. Für Einkäufe gibt es eine finanzielle Hilfe des Staates: Wer eingekauft hat, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Erstattung beantragen.

Wie hoch die mögliche Erstattung ist verrät Ihnen ein Rechner der Verbraucherzentrale.

IST IHRE DACHFLÄCHE FÜR PHOTOVOLTAIK ODER SOLARTHERMIE GEEIGNET?

Diese Frage können Sie sich ohne Preisgabe von persönlichen Daten an Privatunternehmen, mit Hilfe des Solarkatasters und einem hierin integrierten kostenlosen Solarrechner, einfach und schnell selbst beantworten.
Versuchen Sie es doch einmal. Eine leicht verständliche Bedienungsanleitung hilft Ihnen bei der Anwendung.


GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER NEUEN GRUNDSTEUER FESTSETZUNG ZUM 01.01.2022

Bewertungsgesetz (BewG) in der Gültigkeit vom 23.07.2021 bis 31.12.2024

Mit den nachfolgenden Downloads im PDF-Format besitzen Sie alle Grundlagen, aus den sich der Grundsteuerwert zum 01.01.2022 ableitet:
Bewertungsgesetz 7. Abschnitt - Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022
Mietniveaustufen i.S.d. § 254 BewG

Warum es sinnvoll sein kann, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts über den Grundsteuerwert vorsorglich Einspruch einzulegen, erfahren Sie an dieser Stelle in Kürze.


ERSTMALIG DIGITALISIERT ZUM ALLGEMEINEN UND KOSTENLOSEN DOWNLOAD:

Die Bewertungskartei NRW Band I bis III mit ergänzenden Vorschriften zu den §§ 1 - 99 BewG 1965


Auf 1.845 Seiten finden Sie in der Bewertungskartei des Landes Nordrhein-Westfalen alle Informationen zur steuerlichen Einheitsbewertung des Grundbesitzes auf den 01.01.1964. Das Besondere an dieser Datei im PDF-Format ist die mögliche Durchsuchbarkeit nach Schlagworten. Nachdem sich die Bewertungskartei in Ihrem PDF-Reader geöffnet hat, können Sie durch gleichzeitiges Drücken der Tasten "Strg" und "F" ein Suchfenster aufrufen, in das Sie den gesuchten Begriff eingeben können. Wenn Sie anschließend weiter suchen, wird jeweils die nachfolgende Übereinstimmung mit Ihrem Suchbegriff gefunden.

Die Ursprünge der dreibändigen als Loseblatt-Sammlung aufgebauten Bewertungskartei liegen mehr als 50 Jahre zurück. Sie sind wie kaum ein anderes Werk immer noch aktuell. Die Bewertungskartei enthält alle ergänzenden Bestimmungen zum Bewertungsgesetz 1965 und stellt daher ein unverzichtbares Standardwerk für jeden Steuerberater und Architekten dar. Leider lässt die Qualität etwas zu Wünschen übrig - dafür ist der auf der nachfolgenden Seite Links mit Mehrwert aber auch kostenlos.

AUCH NEU ZUM KOSTENLOSEN DOWNLOAD:

Der NEUE taxwert Gebührenrechner. Mit dem neuen taxwert Gebührenrechner ist die Berechnung der Auskunftgebühren, die das Finanzamt für eine Verbindliche Auskunft erhebt, ein Kinderspiel. Darüber hinaus berechnet der taxwert Gebührenrechner die Gerichtskosten welche durch Urteil oder Vergleich in erster und zweiter Instanz entstehen. Hierbei ermittelt der taxwert Gebührenrechner nicht nur die Auskunftsgebühren des Finanzamts und die Gerichtskosten, welche bis zur Gebührenreform welche zum 01.08.2013 in Kraft trat, angefallen wären, sondern alternativ auch die Gebühren, welche für die vorgenannten Leistungen ab dem 01.08.2013 anfallen.


ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG BEI IM KAUFVERTRAG FALSCH ANGEGEBENER WOHNFLÄCHE

Ist die tatsächlich vorhandene Wohnfläche mehr als 5 % kleiner, als die im Kaufvertrag zugesicherten Wohnfläche einer Eigentumswohnung, so kann der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurück fordern. Die Höhe des Rückerstattungsanspruches ergibt sich aus dem Kaufpreis je Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der tatsächlich nicht vorhandenen Wohnfläche. Mit Verweis auf das hierzu ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, Az. 14 U 44/18 vom 20. Dezember 2018 , gilt dies auch, wenn im Kaufvertrag die Wohnfläche mit einer Zirkaangabe angegeben wurde. 

























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