Was kostet eine Verbindliche Auskunft des Finanzamts, wie hoch ist das Prozesskostenrisiko vor Gericht?
Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht (§ 89 Abs. 2 AO).
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft werden Gebühren erhoben. Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat (Gegenstandswert). Wenn sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert richtet, bestimmt sich die Gebühr in entsprechender Anwendung des § 34 GKG (Gerichtskostengesetz). Der Gegenstandswert beträgt mindestens 5.000 EUR.
Mit Urteil vom 30.03.2011 - I R 61/10 - hat der 1. Senat des BFH entschieden, dass die sogenannte Wertgebühr, die von der Finanzverwaltung für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte erhoben wird, dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß ist.
Wie hoch die Gebühren für eine verbindliche Auskunft des Finanzamts oder eines Gerichts sind und welche Kosten in etwa auf Sie zukommen, wenn Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechtssache betrauen, errechnet Ihnen das nachfolgende kleine Microsoft Excel Tool. Den neuen t@xwert Gebührenrechner können Sie sich hier kostenlos herunter laden. Der neue taxwert Gebührenrechner erlaubt nicht nur die Berechnung der Gebühren für eine Verbindliche Auskunft und die Gerichtskosten durch Urteil oder Vergleich in erster und zweiter Instanz nach der Gebührenreform ab dem 01.08.2013, sondern auch die Gebühren, welche für die vorgenannten Leistungen bis zum 01.08.2013 angefallen wären. Ab dem 01.08.2013 wird eine Verbindliche Auskunft durch das Finanzamt bürgerfreundlicher. Bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 € verzichtet das Finanzamt auf eine Gebühr für eine Verbindliche Auskunft.